Jugend für Menschenrechte ("Youth for Human Rights International") wurde 2001 von der langjährigen Pädagogin und Schulleiterin Mary Shuttleworth gegründet. Jugend für Menschenrechte ist ein Projekt im Bildungswesen, das die Menschenrechte und deren Bedeutung vermittelt. Den Verein "Jugend für Menschenrechte Schweiz" gibt es seit 2004. Seit 2023 heisst unser Verein „Gemeinsam für Menschenrechte Schweiz“ – die Sektion „Jugend für Menschenrechte Schweiz“ existiert jedoch weiter.

Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, die Menschenrechte in der Schweiz bekannt zu machen; denn auch hier, trotz hohem Bildungsniveau, kennen viele diese Rechte nicht. Gerade Kinder und Jugendliche werden oft nicht auf die Menschenrechte hingewiesen, weil die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" zu kompliziert oder einfach zu langweilig ist. Wir sind jedoch der Meinung, dass jeder diese Rechte kennen sollte; und dass es nicht nur Sache des Staates ist, sich an diese Rechte zu halten.

Um dieses Ziel zu erreichen machen wir Veranstaltungen, fördern Kommunikation zwischen verschiedenen Kulturen und realisieren verschiedene Projekte.

Möchten Sie uns dabei helfen? Wenden Sie sich mit Ihren Vorschlägen, Anregungen oder Fragen an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Auch eine Spende oder Mitgliedschaft ist sehr willkommen; der volle Betrag wird für die Organisation von weiteren Events und die Realisation von Projekten verwendet.

  • Menschenrecht Nr. 1: Wir alle sind von Geburt an frei und gleich an Würde und an Rechten
  • Menschenrecht Nr. 2: Keine Diskriminierung
  • Menschenrecht Nr. 3: Das Recht auf Leben
  • Menschenrecht Nr. 4: Keine Sklaverei
  • Menschenrecht Nr. 5: Keine Folter
  • Menschenrecht Nr. 6: Sie haben Rechte egal wo Sie sind
  • Menschenrecht Nr. 7: Vor dem Gesetz sind alle gleich
  • Menschenrecht Nr. 8: Das Gesetz schützt Ihre Menschenrechte
  • Menschenrecht Nr. 9: Keine willkürliche Verhaftung
  • Menschenrecht Nr. 10: Das Recht auf ein faires Verfahren
  • Menschenrecht Nr. 11: Unschuldig bis zum Beweis der Schuld
  • Menschenrecht Nr. 12: Das Recht auf ein Privatleben
  • Menschenrecht Nr. 13: Das Recht, sich frei zu bewegen
  • Menschenrecht Nr. 14: Das Recht, sich einen Ort zum Leben zu suchen
  • Menschenrecht Nr. 15: Das Recht auf eine Nationalität
  • Menschenrecht Nr. 16: Ehe und Familie
  • Menschenrecht Nr. 17: Das Recht auf Eigentum
  • Menschenrecht Nr. 18: Gedankenfreiheit
  • Menschenrecht Nr. 19: Das Recht sich frei zu äussern
  • Menschenrecht Nr. 20: Versammlungsfreiheit
  • Menschenrecht Nr. 21: Das Recht auf Demokratie
  • Menschenrecht Nr. 22: Soziale Sicherheit
  • Menschenrecht Nr. 23: Das Recht auf faire Arbeitsbedingungen
  • Menschenrecht Nr. 24: Das Recht auf Freizeit und Spiel
  • Menschenrecht Nr. 25: Essen und Unterkunft für alle
  • Menschenrecht Nr. 26: Das Recht auf Bildung
  • Menschenrecht Nr. 27: Der Schutz von Urheberrechten
  • Menschenrecht Nr. 28: Eine gerechte und freie Welt
  • Menschenrecht Nr. 29: Verantwortung
  • Menschenrecht Nr. 30: Niemand kann Ihnen Ihre Menschenrechte wegnehmen
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